Eignungsnachweise, bevor das Angebot beginnt.
21 Nachweise und Erklärungen in fünf Gruppen, wie Vergabeverfahren sie üblich verlangen. Zum Abhaken und Drucken.
Stand der Liste 18.09.2026. Eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Fünf Gruppen, 21 Nachweise.
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0 von 21 bereit
Befähigung zur Berufsausübung
Der Nachweis, dass Ihr Unternehmen die Leistung überhaupt erbringen darf.
0 von 3Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis, dass Ihr Unternehmen den Auftrag wirtschaftlich tragen kann.
0 von 5Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Nachweis, dass Sie die Leistung fachlich und personell erbringen können.
0 von 5Erklärungen zur Zuverlässigkeit
Sie betreffen keine Fähigkeit, sondern Ausschlussgründe. Fehlen sie, hilft die beste Leistung nichts.
0 von 4Verfahrensbezogene Unterlagen
Was zusätzlich zum Angebot gehört.
0 von 4Diese Liste ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Welche Nachweise in Ihrem Verfahren gefordert sind und wie alt sie sein dürfen, steht ausschließlich in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen.
Drei Regeln vor jeder Abgabe.
Maßgeblich ist immer die konkrete Ausschreibung. Diese Liste zeigt, was üblich verlangt wird, nicht was in Ihrem Verfahren gefordert ist.
Prüfen Sie zuerst die Gültigkeitsdaten. Eine abgelaufene Bescheinigung ist ein vermeidbarer Ausschlussgrund.
Legen Sie die Nachweise einmal zentral ab. Tragen Sie das jeweilige Ablaufdatum ein. Das ist die Arbeit, die sich über jedes weitere Verfahren auszahlt.
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