Zum Inhalt springen

Wissen, Vergabe-Wissen

Öffentliche Aufträge gewinnen als IT-Dienstleister

IT-Leistungen werden auch über Rahmenvereinbarungen und Lose vergeben, mit standardisierten Vertragstypen und Anforderungen an Sicherheit und Nachweise. Viel Arbeit steckt in Referenzen, Zertifikaten und einem Konzept, das die Anforderungen einzeln beantwortet.

Zuletzt überarbeitet am . Dieser Beitrag erklärt die Praxis und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und das anwendbare Recht.

Beitrag

Der Beitrag im Einzelnen.

Was ist an IT-Vergaben anders?

  • Rahmenvereinbarungen statt Einzelaufträge: Sie bewerben sich einmal, danach ruft der Auftraggeber über die Laufzeit Leistungen ab (§ 21 VgV). Wer nicht dabei ist, sieht die späteren Abrufe nie.
  • Standardisierte Vertragstypen: In Deutschland sind die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT verbreitet. Sie regeln Leistung, Haftung und Mitwirkung; als Teil der Vergabeunterlagen dürfen Sie sie im Angebot nicht ändern (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
  • Dynamische Beschaffungssysteme: fortlaufend offene Qualifizierung, der Sie während der gesamten Laufzeit beitreten können (§ 22 VgV).
  • Sicherheits- und Datenschutzanforderungen, die Teil der Eignung sind und nicht erst im Betrieb geprüft werden.

Welche Nachweise können verlangt werden?

Neben den Eignungsnachweisen nach § 46 VgV kommen in IT-Verfahren etwa in Frage: Referenzen vergleichbarer Projekte mit Volumen und Laufzeit, Qualifikationsprofile der vorgesehenen Personen, ein Informationssicherheits-Managementsystem oder gleichwertige Nachweise, sowie Angaben zum Ort der Datenverarbeitung und zu Unterauftragsverhältnissen.

Legen Sie dafür eine gepflegte Sammlung an: Projektsteckbriefe in einheitlicher Form, aktuelle Lebensläufe, Zertifikate mit Ablaufdatum. Genau diese Sammlung entscheidet, ob Sie ein Verfahren in Tagen oder in Wochen beantworten.

Achten Sie auf die geforderte Vergleichbarkeit von Referenzen. Ein technisch ähnliches Projekt aus der Privatwirtschaft kann anerkannt werden, wenn Volumen und Leistungsbild passen. Prüfen Sie den Wortlaut, bevor Sie eine Referenz verwerfen.

Worauf kommt es im Konzept an?

Wie stark Qualität zählt, steht in der Gewichtung der Zuschlagskriterien (§ 127 Abs. 5 GWB). Bewertet wird aber nicht Ihr Stil, sondern die Antwort auf die Kriterien in der vorgegebenen Reihenfolge. Schreiben Sie entlang der Kriterienliste, nicht entlang Ihrer Standardpräsentation.

Prüfbar und damit bewertbar sind etwa: ein belegtes Vorgehen für Übernahme und Übergabe, konkrete Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, benannte Rollen mit Vertretung, und ein realistischer Umgang mit Risiken statt einer Liste von Erfolgsversprechen.

Wie finden Sie die passenden Verfahren?

IT-Dienstleistungen liegen in der CPV-Abteilung 72, Softwarepakete und Informationssysteme in 48, Büro- und IT-Technik in 30. Beobachten Sie alle drei: Dieselbe Leistung kann je nach Vergabestelle unterschiedlich klassifiziert sein.

Häufige Fragen.

Haben kleine IT-Dienstleister gegen große Systemhäuser eine Chance?

Lose sollen gerade mittelständische Interessen berücksichtigen (§ 97 Abs. 4 GWB). Entscheidend ist, dass Sie die geforderte Eignung nachweisen und im Konzept spezifischer werden als ein Standardangebot.

Was ist ein dynamisches Beschaffungssystem?

Ein Verfahren, bei dem die Qualifizierung dauerhaft offen bleibt. Sie können auch nach dem Start beitreten und danach an allen Abrufen teilnehmen.

Sind die IT-Vertragsbedingungen verhandelbar?

Im offenen Verfahren nicht: Dort darf nicht verhandelt werden (§ 15 Abs. 5 VgV), und Änderungen im Angebot führen zum Ausschluss (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Prüfen Sie sie deshalb vor dem Angebot, insbesondere Haftung, Mitwirkungspflichten und Leistungsänderungen.

Start

Ihre Suche. Ihr Profil. Ihr Match.

  • Öffentliche Suche: kostenlos, ohne Anmeldung.
  • Pakete: Angebot auf Anfrage, per E-Mail.